Verkehrsrecht

tat verkehrsrechtBeim Verkehrsrecht stehen Fahrzeug, Fahrer und Fahrzeughalter im juristischen Mittelpunkt. Das bezieht sich nicht nur auf zivilrechtliche Fragen, wie typischerweise den Anspruch auf Schadenersatz nach Verkehrsunfällen. Sehr häufig kommt es auch bei versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Problemen zum Einsatz, beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren.

Wir stehen Ihnen mit unserer profunden Expertise zur Seite und unterstützen Sie beispielsweise in folgenden Fällen,

  • wenn Sie einen Verkehrsunfall oder eine Kollision mit einem oder mehreren Fahrzeugen hatten beziehungsweise verursacht haben,
  • bei der Durchsetzung (Opfer) bzw. Minimierung/Abwehr (Täter) von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen,
  • wenn jemand Fahrerflucht begangen hat und Sie der Geschädigte sind (Schadenersatz) oder Sie wegen Fahrerflucht angezeigt wurden,
  • wenn Sie zu schnell gefahren sind und dabei „erwischt“ wurden (Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • generell bei allen vorgeworfenen Verstößen im Straßenverkehr (z.B. Abstand, Rotlicht, Überholen, Parken, Nötigung etc.)
  • wenn Ihnen ein Fahrverbot droht,
  • wenn Ihnen aufgrund von einer Vielzahl an Bußgeldern und einer hohen Anzahl an Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis bevorsteht.
Ebenfalls stehen wir bei der Regulierung sowohl von Verkehrsunfällen im Straßenverkehr als auch auf Wasserstraßen zur Verfügung und setzen Ihre Forderung bei versicherungsrechtlichen Ansprüchen durch.

Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Stephan Faust.