Medizinrecht

tat medizinrechtJeder medizinische Eingriff ist mit Risiken verbunden.

Auch die beste medizinische Versorgung kann daher nicht sicher gewährleisten, dass ein von Arzt und Patient gewünschtes Ergebnis auch tatsächlich eintritt.

Häufig hat sich schlicht ein Risiko verwirklicht, dass kein Arzt sicher ausschließen kann. Manchmal sind aber auch Behandlungsfehler die Ursache für das Mißlingen eines Eingriffs.

Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der Frage, ob in Ihrem Fall tatsächlich eine schicksalhafte Entwicklung vorlag oder aber eine medizinische Fehlleistung.

Dazu beschaffen wir die Behandlungsunterlagen von Ihren behandelnden Ärzten und veranlassen bei gesetzlich Versicherten eine erste medizinische Prüfung über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers machen wir Ihre Ansprüche beim Arzt bzw. seinem Haftpflichtversicherer geltend.
Wir streben an, derartige Ansprüche bereits außergerichtlich zu regulieren und raten häufig vor einer Inanspruchnahme der Gerichte zu Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern in Hannover. Das Verfahren ist für Patienten kostenfrei. In einem solchen Schlichtungsverfahren wird regelmäßig ein medizinisches Gutachten eingeholt, dass die Frage nach einem ärztlichen Kunstfehler beantwortet.

Erst wenn auch auf Grundlage eines solchen Gutachten keine außergerichtliche Regulierung in Betracht kommt, raten wir nach kritischer Prüfung der Erfolgsaussichten zu einer Klage.

Ein Behandlungsfehler liegt aber nicht nur vor, wenn der Arzt gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen hat.
Fehlerhaft ist es auch, wenn der Mediziner nur unzureichend über mögliche Alternativen zur Behandlung der gesundheitlichen Leiden aufklärt. Auch über die typischen Risiken einer vorgesehenen Therapie muss der Arzt den Patienten vor Beginn der Behandlung aufklären und seine Einwilligung einholen.
Geschieht dies nicht, haftet der Arzt ggf. auch dann, wenn er während der eigentlichen Behandlung keinen Fehler begangen hat.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Faust unterstützt Sie, Ihre Rechte aus Behandlungsfehlern geltend zu machen.


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