Arbeitsrecht

tat arbeitsrechtBeim Arbeitsrecht geht es im Kern um das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Die Interessen beider Seiten sind dabei oft sehr unterschiedlich. Das führt zu Konflikten, die letztlich mit rechtlichen Mitteln ausgetragen werden.

Wir kennen beide Seiten dieses besonderen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Wir vertreten daher regelmäßig sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten. Häufig beraten wir auch zu arbeitsrechtlichen Themen im Vorfeld einer sich anbahnenden Auseinandersetzung, vor dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder vor dem Ausspruch einer Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Häufig geht es um

  • den Ausspruch von Kündigungen oder die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen,
  • den Abschluss von Aufhebungsverträgen,
  • die Zahlung von Abfindungen,
  • Abmahnungen und ggf. deren Entfernung aus den Personalunterlagen,
  • Lohn- und Gehaltsforderungen,
  • Bezahlung oder Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit,
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung,
  • Arbeitszeit und Arbeitsort,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Ansprüche bei Schwangerschaft und anlässlich der Geburt.

Wir helfen Ihnen - ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer -  juristisch die optimale Lösung für Ihr aktuelles Problam zu finden.