Zwangsvollstreckungsrecht

tat zwangsvollstreckungWas steckt hinter diesem beängstigend klingenden Recht der Zwangsvollstreckung?

Grundsätzlich geht es um das Recht des Gläubigers, seine offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner mit Mitteln des Staates durchzusetzen. Das bedeutet, der Gläubiger darf nicht selbst das noch nicht geleistete Geld beim Schuldner eintreiben, sondern benötigt einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Diesen Titel können spezialisierte Dienstleister wie Rechtsanwälte beim zuständigen Gericht erwirken.

Was tun, wenn Sie als Schuldner einen vollstreckbaren Titel erhalten?

Es ist von Vorteil, wenn Sie es als Schuldner gar nicht zur Zwangsvollstreckung kommen lassen. Denn die daraus resultierenden Folgen sind meist sehr negativ für Sie:

  • Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis
  • dadurch schlechte Bonität
  • dadurch wenige bis gar keine Spielräume für wirtschaftliche Aktivitäten

Deswegen empfehlen wir Ihnen: Reagieren Sie frühzeitig auf die ersten Mahnungen oder Bescheide. Sprechen Sie mit dem Gläubiger, mit seinem Anwalt und/ oder dem Inkassounternehmen. Signalisieren Sie Bereitschaft, die Schulden zu begleichen. Bei einer derartigen Einstellung wird sich eine Alternative zur Zwangsvollstreckung finden. Gern hilft Ihnen Rechtsanwältin Susanne Faust dabei.

Was tun, wenn Sie als Gläubiger einen vollstreckbaren Titel haben?

Sie haben nun einen Vollstreckungstitel gegenüber dem Schuldner. Vollstreckungstitel sind nichts anderes als eine gerichtliche oder notariell beurkundete Aufforderung zur Zahlung von einmaligen oder wiederkehrenden Geldbeträgen. Auch Unterhaltsurkunden, die bei einem Jugendamt erstellt worden sind, stellen Vollstreckungstitel dar.

Damit der Gläubiger sein Geld nun erhält, aus Titel also vollstreckt wird, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung beauftragen. Auch hierbei helfen wir Ihnen.
Der Gerichtsvollzieher kann beispielsweise Wertgegenstände des Schuldners wie Schmuck oder Antiquitäten pfänden. Dann klebt er die Pfandmarke, den berüchtigten „Kuckuck“, auf den Gegenstand. Der Schuldner hat noch bis zu diesem Moment die Möglichkeit, eine Pfändung abzuwenden, indem er die Forderung direkt vor Ort begleicht. Ansonsten werden die gepfändeten Gegenstände zwangsversteigert. Aus dem erzielten Erlös werden dann die Forderungen des Gläubigers beglichen.

Andere häufige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind: Pfändungen von Konten/Arbeitseinkommen/Versicherungen, Pfändungen bei sogenannten Drittschuldnern (z.B. Vertragspartner des Schuldners), Eintragung von Hypotheken, Einholen von Eidesstattlichen Versicherungen …

Sowohl in der Situation als Gläubiger als auch in der Lage als Schuldner steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Faust mit ihrer jahrelangen Erfahrung und ihrer juristischen Expertise zur Seite.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie hier einen Termin. Wir stehen für Diskretion und Verschwiegenheit.