Erbrecht

tat erbrechtSich rechtzeitig ums Vererben kümmern und sich auch mit unbequemen Fragen auseinanderzusetzen, das zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein. So lassen sich Konflikte in der Familie vermeiden und Ihr letzter Wille wird ohne Entsetzen und großen Überraschungen vollzogen.

Besonders bei der Unternehmensnachfolge beziehungsweise bei der Übergabe von Unternehmen tun Sie gut daran, dies rechtssicher und in Muße anzugehen. Wir begleiten und beraten Sie umfassend bei diesen Prozessen.

Häufig beschäftigt man sich erst dann mit dem Erbrecht, wenn ein Angehöriger verstorben ist. Wir helfen auch hier und beraten umfassend zur Abwicklung des Nachlasses, zur Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, zur Erlangung eines Erscheines und zu Auskunftsansprüche von Angehörigen gegenüber den Erben.

Sie können auf unseren juristischen Rat setzen, beispielsweise wenn

  • der Erbfall eingetreten ist,
  • Sie klären möchten, inwieweit Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen,
  • Sie über den Pflichtteil oder Vermächtnisse genauere Informationen benötigen,
  • bei einer Erbengemeinschaft Streitereien auftreten,
  • eine Versteigerung des Nachlasses bevorsteht,
  • Sie die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer minimieren möchten.

Dr. Stephan Faust nimmt sich Ihren Fragen an. Des Weiteren ist er ebenfalls als zertifizierter Nachlasspfleger, Abwesenheitspfleger und Testamentsvollstrecker tätig.