Nachlasspflegschaft

tat nachlasspflegschaftWas bedeutet Nachlasspflegschaft?

Ein Nachlasspfleger wird vom Amtsgericht bestellt, wenn ein Todesfalls eingetreten ist.
Er hat meist die Aufgabe, den Nachlass zu sichern und die Erben zu ermitteln.

Die Bestellung durch das Amtsgericht geschieht aber nicht automatisch und schon gar nicht in jedem Fall, in dem Erben unbekannt sind.

Meist ist der Anlass für die Bestellung eines Nachlasspflegers die Notwendigkeit zur Klärung akuter rechtlicher Fragen nach dem Tod eines Menschen.

Verstirbt ein Mieter und die Erben sind nicht bekannt, muss beispielsweise der Mietvertrag gekündigt, die Wohnung geräumt und an den Vermieter übergeben werden.
Das sind typische Aufgaben eines Nachlasspflegers.

Anspruchsvoller ist demhingegen die weltweite Suche nach Erben werthaltiger Nachlässe.

Hier ist neben der Kenntnis von historischen Daten und Fakten der Zugang zu Archiven und die Recherche in alten Datenbeständen der Standesämter notwendig.

Besteht die Notwendigkeit, einen Nachlasspfleger zu beauftragen, wählt das Nachlassgericht diese Person aus und bestellt sie offiziell. Das Nachlassgericht überwacht die Tätigkeit des Nachlasspflegers. Er muss regelmäßig über seine Tätigkeit berichten und Rechenschaft über den von ihm vewalteten Nachlass geben.

Das Nachlassgericht bestellt deshalb nur Nachlasspfleger, die es selbst als geeignet betrachtet.

War der Nachlasspfleger erfolgreich oder besteht kein akuter Grund mehr zur Aufrechterhaltung der Bestellung, hebt das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft wieder auf.

Was zählt zu den Tätigkeiten eines Nachlasspflegers?

  1. Er nimmt das herrenlose Erbe zunächst in seinen Besitz. Er hat daher einen Anspruch auf Herausgabe der Nachlassgegenstände gegenüber jedermann.
  2. Er sichtet den Nachlass und nimmt Kontakt zu allen Vertragspartnern des Verstobenen auf.
    Dazu gehören regelmäßig auch Banken, Versicherungen, Wohnungsgesellschaften usw.
  3. Er fertigt ein Nachlassverzeichnis an, das er beim Gericht einreicht.
    Wichtig: Der Nachlasspfleger kann vom Erbe die Kosten für die Bestattung des Erblassers bezahlen.
    Ebenfalls darf er bestehende Mietverträge kündigen oder Vollmachten widerrufen, usw…